Kindergarten
• Kinder, die bis zum 30. April eines Jahres das vierte Altersjahr vollenden, treten auf Anfang des nächsten Schuljahres in den Kindergarten ein.Die Schulbehörde kann den vorzeitigen Eitnritt in den Kindergarten bewilligen, sofern es der Entwicklungsstand eines Kindes als angezeigt erscheinen lässt und das Kind bis zum 31. Juli das vierte Altersjahr vollendet hat. Allfällige Gesuche sind jeweils bis 31. März an die Schulverwaltung zu richten.
• Mit der Inkraftsetzung des HarmoS-Konkordats per 1. August 2009 verschiebt sich der Stichtag für den Eintritt in den Kindergarten vom 30. April auf den 31. Juli. Die Anpassung wird in mehreren Schritten vollzogen, nämlich während sechs Jahren jeweils um einen halben Monat. Damit kann verhindert werden, dass ein Schülerjahrgang zu gross wird. Der Stichtag wird erstmals 2014 um einen halben Monat verschoben.
• Die Schulpflege kann eine Rückstellung um ein Jahr anordnen, wenn der Entwicklungsstand des Kindes dies als angezeigt erscheinen lässt.
• Auch im Kindergarten gilt der Blockzeitenunterricht von 08.10 - 11.50 Uhr.
08.10 - 08.40 Uhr Auffangzeit / 08.40 - 11.50 Uhr Unterricht
Die Kinder des 1. Kindergartens besuchen jeweils den Halbklassenunterricht am Dienstagnachmittag von 13.30 - 15.50 Uhr.
Die Kinder des 2. Kindergartens besuchen jeweils den Halbklassenunterricht am Donnerstagnachmittag von 13.30 - 15.50 Uhr
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Datum | Name |
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Name | Download |
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Nummer | Name | Inkrafttreten |
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3.02 | Richtlinien für Stipendien Musikschule | 1. August 2025 |
Name |
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Schulhaus |
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