Eltern ABC
Zugehörige Objekte
Im Krankheitsfall und bei weiteren unerwarteten Ereignissen, die den Besuch des Unterrichts verunmöglichen, soll die Lehrperson sofort über den Grund des Fernbleibens orientiert werden. Beim Fernbleiben vom Fachunterricht (z.B. Handarbeit) ist dem Fachlehrer ebenfalls Mitteilung zu machen.
Anmeldungen für Kindergarten-, Primar- oder Sekundarschüler/innen
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Formular_Schueleranmeldung.docx (DOCX, 58.62 kB) | Download | 0 | Formular_Schueleranmeldung.docx |
Schülerinnen und Schüler mit einer Hörbeeinträchtigung (Schwerhörigkeit, Resthörigkeit, Gehörlosigkeit) werden integrativ geschult und durch die audiopädagogische Beratung und Förderung unterstützt. Ziel dieses Angebots ist, das schulische Umfeld hörbehindertengerecht zu gestalten und den Lernerfolg des Kindes möglichst sichern zu können.
Die Aufgabenhilfe hat zum Ziel, den Kindern Arbeitsumstände (Zeit, Raum, Ruhe...) anzubieten, die es ihnen ermöglichen, ihre Hausaufgaben möglichst selbständig zu erledigen.
Aufgenommen werden Kinder
- die zuhause kein Arbeitsumfeld vorfinden, das ein zielgerichtetes Erledigen der Hausaufgaben ermöglicht.
- deren Eltern im Umgang mit den Hausaufgaben ihrer Kinder an Grenzen stossen.
- deren Eigenverantwortung (Hausaufgaben selber erledigen) gefördert werden muss.
Die Aufgabenhilfe bietet keine stoffliche Unterstützung, ist also weder Nachhilfe- noch Stützunterricht.
Aufgabenhilfe wird am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 15.15 bis 17.00 Uhr angeboten. Es handelt sich dabei um ein freiwilliges Angebot.
Die Zuweisung zur Aufgabenbetreuung erfolgt in Absprache mit den Eltern über einen Antrag der Lehrperson an die Schulleitung.
Das Ziel dieses Angebotes ist es, den Lernenden die Möglichkeit zu bieten, die Hausaufgaben betreut und zeitlich strukturiert erledigen zu können. Dabei erhalten sie fachliche Begleitung und Unterstützung durch eine Lehrperson. Das Angebot ist unentgeltlich und steht allen Sekundarschülerinnen und -schülern offen. Die Zeiten der Aufgabenhilfe sind:
- Mittwoch, 12.00 - 13.00 Uhr
- Donnerstag, 12.35 - 13.35 Uhr
Das Berufsvorbereitungsjahr ist ein einjähriges Brückenangebot zwischen der obligatorischen Schulzeit und der Erstausbildung. Das Angebot richtet sich an Jugendliche, welche am Ende der obligatorischen Schulzeit noch über Bildungslücken verfügen, keine Lehrstelle gefunden haben oder für die eine Berufswahl noch zu früh ist. Das Berufsvorbereitungsjahr unterstützt die Jugendlichen bei der Berufswahl und bei der Lehrstellensuche.
Zulassungsvoraussetzungen
Beim Übertritt in ein Berufsvorbereitungsjahr hat der/die Jugendliche die obligatorische Schulzeit erfüllt und tritt spätestens im Schuljahr nach Abschluss dieser obligatorischen Schulzeit in ein Berufsvorbereitungsjahr über. Für das BVJ Sprache und Integration ist der Bewerber/die Bewerberin nicht älter als 21 Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, ein BVJ direkt nach der 2. Sekundarstufe zu besuchen.
Die Schulgemeinde Hittnau übernimmt die Schulkosten für Jugendliche, die ihre obligatorische Schulpflicht an der öffentlichen Schule besucht haben. Der Elternbetrag beläuft sich auf Fr. 2'500.00. Kosten für Exkursionen, Klassenreisen, Schullager, externe Prüfungen und Zertifikate sowie andere Dienstleistungen sind im Schulgeld nicht eingeschlossen und gehen zu Lasten der Erziehungsberechtigten.
Weitere Informationen unter
www.bws-uster.ch (Berufswahlschule Uster)
www.bwszo.ch (Berufswahlschule Zürcher Oberland, Wetzikon
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Merkblatt Berufsvorbereitungsjahr 2024 (PDF, 87.74 kB) | Download | 0 | Merkblatt Berufsvorbereitungsjahr 2024 |
Für die Lernenden beinhaltet der Unterricht am Morgen in der Regel vier Lektionen von 08.20 - 11.50 Uhr. Kinder, die aufgrund des Stundenplans am Morgen eine freie Randstunde haben, können unentgeltlich von der Blockzeitenbetreuung von 08.15 - 09.05 Uhr oder von 11.00 - 11.50 Uhr Gebrauch machen.
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Anmeldung_Betreuungsangebote_Schule.pdf (PDF, 351.21 kB) | Download | 0 | Anmeldung_Betreuungsangebote_Schule.pdf |
In kleinen Gruppen werden fremdsprachige Kinder, welche die deutsche Sprache ungenügend beherrschen, stundenweise während der normalen Schulzeit in die deutsche Sprache eingeführt.
Bei einer voraussehbaren Absenz haben die Eltern ein begründetes Dispensationsgesuch einzureichen.
Die Lehrperson ist berechtigt, für höchstens zwei aufeinander folgende Tage Urlaub zu gewähren. Für eine längere Dauer ist die Schulleitung zuständig. Eine Dispensation kann aus wichtigen Gründen (§29 der Volksschulverordnung) bewilligt werden. Der Schulstoff ist selbstständig nachzuarbeiten.
Die Schulleitung kann auf Gesuch der Eltern oder auf Antrag der Lehrperson Schüler aus besonderen Gründen vom Besuch einzelner Fächer befreien.
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Dispensationsgesuch.pdf (PDF, 169.44 kB) | Download | 0 | Dispensationsgesuch.pdf |
Hast du deine Jacke, deinen Schirm, deine Uhr oder deine Brille verloren?
Alle auf dem Schulgelände aufgefundenen Gegenstände und Kleider werden in der Schule aufbewahrt, bis sie abgeholt werden.
Die Fundgrube befindet sich in der Garage beim Eingang zur alten Turnhalle / Bibliothek.
Öffnungszeiten:
Montag: 15.00 - 17.30 Uhr
Dienstag: 15.30 - 17.30 Uhr
Mittwoch: 09.00 - 11.00 Uhr und 19.00 - 20.30 Uhr
Freitag: 15.30 - 19.30 Uhr
Die eigenen Gegenstände können mitgenommen werden.
Ein wichtiges Ziel der Sekundarschule besteht darin, jede Schülerin und jeden Schüler optimal auf die nächste Lebensphase vorzubereiten: auf den Einstieg ins Berufsleben oder den Übertritt an eine weiterführende Schule. Diese Vorbereitung in der 2. und 3. Sekundarklasse verdient grosse Sorgfalt und umfasst verschiedene Schritte. Sie sind in der Grafik im untenstehenden Dokument dargestellt.
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elterninformation_3._Sek.pdf (PDF, 1.11 MB) | Download | 0 | elterninformation_3._Sek.pdf |
Hausaufgaben bilden eine Ergänzung zum Unterricht. Sie dienen der Festigung und Vertiefung des in der Schule Erlernten. Die Schülerinnen und Schüler sollen sich daran gewöhnen, selbständig zu arbeiten und Vertrauen in ihr Können zu gewinnen. Sie sollen lernen, selber die Verantwortung für ihre Arbeit zu übernehmen. Hausaufgaben sollten ohne fachliche Hilfe der Eltern lösbar sein.
Für alle Schülerinnen und Schüler ist die Hausordnung der Schule Hittnau verbindlich.
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Hausordnung_der_Schule_Hittnau_210706.pdf (PDF, 85.57 kB) | Download | 0 | Hausordnung_der_Schule_Hittnau_210706.pdf |
Das Angebot unterstützt und ergänzt die Arbeit der Lehrpersonen bei der Schulung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen, so dass möglichst viele dieser Schüler integrativ in den Klassen gefördert werden können. Die Förderung erfolgt durch schulische Heilpädagogen im Klassenunterricht, in Fördergruppen oder wenn nötig im Einzelunterricht. Die Zuweisung erfolgt durch ein Schulisches Standortgespräch.
Jokertage bieten den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, dem Unterricht während zwei bis sechs Tagen pro Schulstufe ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fernzubleiben. Diese Jokertage sind schulfreie Tage, die von den Eltern ausserhalb der üblichen Absenzenregelung beantragt werden können (§ 30 Volksschulverordnung).
Es gelten folgende Bestimmungen:
Auf jeder Schulstufe können die Jokertage auch zusammengefasst bezogen werden. Damit stehen
- im Kindergarten (1. und 2. Jahr) gesamthaft 4 Tage
- in der Unterstufe (1. bis 3. Klasse) gesamthaft 6 Tage
- in der Mittelstufe (4. bis 6. Klasse) gesamthaft 6 Tage
- und in der Sekundarstufe (7. bis 9. Klasse) gesamthaft 6 Tage zur Verfügung.
An folgenden offiziellen Schulanlässen ist der Bezug von Jokertagen nicht möglich:
- Projektwochen und Klassenlager
- öffentliche Besuchstage
Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag, auch wenn an jenem Tag der Unterricht nur während eines Halbtages stattfindet.
Ein Übertrag von Guthaben auf die nächste Schulstufe ist nicht möglich. Nicht bezogene Jokertage verfallen. Bei Repetitionen erhöht sich das Guthaben um 2 weitere Tage. Pro Stufe können aber im Maximum 6 Tage an einem Stück bezogen werden.
Es besteht kein Anspruch auf Erteilung von Nachholunterricht. Die Lehrpersonen sind berechtigt, Prüfungen nachholen zu lassen. Der verpasste Schulstoff ist selbständig aufzuarbeiten.
Die Mitteilung um Bezug von Jokertagen hat spätestens zwei Tage im Voraus durch die Eltern an die Klassenlehrperson zu erfolgen. Dies kann via Klapp oder Kontaktheft erfolgen.
Die Eltern oder die Schülerin/der Schüler sind dafür besorgt, dass auch Fachlehrpersonen, Musiklehrpersonen, Therapeutinnen/Therapeuten, Schulbusfahrerinnen, Betreuungspersonen und die Aufgabenhilfe über solche freien Tage informiert werden.
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Reglement Absenzen und Jokertage (PDF, 2.82 MB) | Download | 0 | Reglement Absenzen und Jokertage |
Oberstes Ziel ist es, Unfälle - insbesondere solche mit Kindern - zu vermeiden und Kinder und Jugendliche im Sinne der Kriminalprävention aufzuklären und zu schützen.
Das Vermitteln der elementarsten Verhaltensregeln und der nötigen Erfahrung ist primär Sache der Eltern.
Die Kinder- und Jugendinstruktorin der Kantonspolizei Zürich, Barbara Sager, besucht alle Kinder unserer Schule vom Kindergarten bis zur 9. Klasse. Die Instruktoren blicken auf eine langjährige Polizeipraxis zurück und verfügen über Zusatzausbildungen, die sie befähigen, nach methodisch didaktischen Grundsätzen zu unterrichten und pädagogische Erkenntnisse zu berücksichtigen.
Bereits im Kindergarten findet der erste Kontakt der Kleinsten mit den Kinder- und Jugendinstruktoren statt. Die „Schulpolizisten“ begleiten die Kinder und Jugendlichen über alle Stufen der Volksschule bis hin zur Berufsschule.
Sie unterrichten zu Themen rund um den Strassenverkehr.
Es hat sich gezeigt, dass nebst verkehrspolizeilicher Prävention vermehrt auch eine kriminalpolizeiliche notwendig ist. Die Problematik rund um den Einsatz digitaler Medien steht im Vordergrund. In der Mittelstufe (4. Kl.) wie auch auf der Sekundarstufe (1. Sek) werden Kinder und Jugendliche für die Gefahren im Umgang mit digitalen Medien sensibilisiert um sie vor Missbrauch (Mobbing, Sexting etc.) zu schützen.
Die Schulgemeinde Hittnau unterstützt in Hittnau wohnhafte Eltern, die Angebote der Kinderbetreuung in Tagesfamilien in Anspruch nehmen, mit einkommensabhängigen Beiträgen an die Betreuungskosten. Zuständig für die Festsetzung der Gemeindebeiträge ist die Schulverwaltung.
Grundlage für die Berechnung der Beiträge an die Eltern bildet das steuerbare Einkommen gemäss Steuererklärung zuzüglich 10% des steuerbaren Vermögens. Die Informationen werden direkt vom Steueramt bezogen. Mit dem Gesuch um Bezug von Gemeindebeiträgen ermächtigen die Eltern die Schulverwaltung Hittnau, die für die Festsetzung der Beiträge erforderlichen Daten bei der Steuerverwaltung Hittnau einzusehen.
Für den Bezug von Gemeindebeiträgen müssen die folgenden Erwerbstätigkeiten nachgewiesen sein: Bei zwei Erziehungsberechtigten mindesten 120% oder alleinerziehender Elternteil mindestens 20%. Der Anspruch auf Gemeindebeiträge besteht im Umfang der Erwerbstätigkeit (z.B. 40% Erwerbstätigkeit = Gemeindebeiträge für 2 Betreuungstage). Weiterbildung und Freiwilligenarbeit ist einer Erwerbstätigkeit gleichgesetzt.
Vermittlung von Tagesfamilien:
Tagesfamilien Zürcher Oberland, Spitalstrasse 29, 8630 Rüti
076 348 86 20 / info@tfzo.ch / www.tfzo.ch
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Antrag_Gemeindebeitrag_Tagesfamilien.pdf (PDF, 416.14 kB) | Download | 0 | Antrag_Gemeindebeitrag_Tagesfamilien.pdf |
Beim Schuleintritt in den Kindergarten sowie beim Übertritt in die Unter- und Mittel- und Sekundarstufe werden die Schüler einer neuen Klasse zugeteilt. Die Klassenbildung ist Sache der Schulleitung und wird mit beratender Stimme der abgebenden Lehrperson unter Berücksichtigung folgender Kriterien vorgenommen:
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Geographische Gesichtspunkte
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Möglichst ausgeglichene Klassengrösse
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Möglichst ausgeglichene Zusammensetzung der einzelnen Klassen
bezüglich Geschlecht, Fremdsprachigkeit, leistungsschwachen bzw.
leistungsstarken sowie verhaltensauffälligen Schülern -
Berücksichtigung ausgewiesener individueller Bedürfnisse der Schüler
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Rechtsgleiche Behandlung aller Eltern und Kinder
Schriftliche Gesuche der Eltern können in Ausnahmefällen berücksichtigt werden, sofern sie begründet sind und die allgemeine Zuteilung nach den erwähnten Kriterien nicht verunmöglichen. Einzureichen bis spätestens Ende März.
Die Schulverwaltung ist Dienstleistungs- und Kompetenzzentrum für die Führung des Schulbetriebes und untersteht der Schulpflege. Sie ist Anlauf- und Auskunftsstelle für Lehrpersonen, Schüler, Eltern und Interessierte für alle schulischen Fragen.
Telefon: 043 288 66 88 / schule@hittnau.ch
Die Öffnungszeiten finden Sie in der Fusszeile dieser Homepage.
Fragen im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb wenden Sie sich an die Lehrperson Ihres Kindes oder an die Schulleitung:
Kindergarten- und Unterstufe: Anja Aniol, Telefon 043 288 67 71
Mittelstufe- und Sekundarstufe: René Krüsi, Telefon 043 288 67 70
Läuse kommen auf der ganzen Welt häufig vor. Läuse gibt es in schwarzen, braunen, blonden, roten und grauen, in kurzen und langen Haaren!
Hauptsächlich sind davon Kinder befallen, aber auch bei Erwachsenen sind Läuse nicht selten. Das Auftreten von Kopfläusen ist wellenförmig, manchmal treten sie epidemieartig nach den Schulferien auf. Kopfläuse können sehr lästig sein, sind aber für die Gesundheit ungefährlich.
Werden Kopfläuse und/oder Nissen bei einer Haaruntersuchung entdeckt, ist es unerlässlich, sofort mit der Lehrperson und der Pediculosehelferin Kontakt aufzunehmen.
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Info Kopfläuse 2024 (PDF, 180.76 kB) | Download | 0 | Info Kopfläuse 2024 |
Der Zürcher Lehrplan 21 bildet aktuelle Entwicklungen in der Schule und in der Gesellschaft ab. Er schafft die Grundlage für einen zeitgemässen Unterricht. Damit leistet er einen wesentlichen Beitrag, damit sich Kinder in unserer Welt zurechtfinden und ihr Wissen und Können im zukünftigen Alltag anwenden können. Eine Volksschulbildung, die auf die Anforderungen einer Berufslehre oder einer weiter führenden Schule abgestimmt ist, gibt den Eltern Sicherheit, dass ihr Kind nach der Schule eine Anschlusslösung findet.
Der neue Lehrplan orientiert sich am Lehrplan 21, der von den 21 deutsch und mehrsprachigen Kantonen gemeinsam erarbeitet wurde. Darin sind die geltenden nationalen Bildungsziele (Bildungsstandards) eingearbeitet.
Die Einführung des Lehrplan 21 erfolgt gestaffelt
Im Schuljahr 2018/19 tritt der Lehrplan auf der Kindergarten- und der Primarstufe bis zur 5. Klasse und im Schuljahr 2019/20 in der 6. Klasse und auf der Sekundarstufe in Kraft.
Für Eltern und ihre schulpflichtigen Kinder nimmt die Schule ihren gewohnten Gang. Die Lehrerinnen und Lehrer sind gut auf die Einführung des neuen Lehrplans vorbereitet und richten ihren Unterricht darauf aus. Wichtig zu wissen ist: Mit der Einführung des Zürcher Lehrplans 21 wird die Schule und der Unterricht nicht von Grund auf neu erfunden. Der Lehrplan soll jedoch als Impuls für die lokale Unterrichtsentwicklung genutzt werden.
Fächer und Lektionentafel
Die Lektionentafel wurde mit dem Lehrplan 21 abgeändert und neu gestaltet:
Sprachen | Deutsch (D), Englisch (E), Französisch (F) |
Mathematik (MA) | |
Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG) | Religion, Kultur, Ethik (RKE), Geographie, Geschichte, Naturkunde |
Gestalten | Bildnerisches Gestalten (BG), Textiles und Technisches Gestalten (TTG) |
Bewegung und Sport (BS) | |
Medien und Informatik (MI) | |
Musik (MU) |
Neu ist, dass die Kinder von der 1. bis zur 6. Klasse je 2 Lektionen pro Woche in TTG (früher Handarbeit) unterrichtet werden. Das Fach Medien und Informatik wird ab der 5. Klasse eingeführt (1 Wochenlektion). Englisch wird erst ab der 3. Klasse unterrichtet (bisher: ab 2. Klasse). In der 5. Klasse werden 3 Lektionen Französisch unterrichtet (bisher 2 Lektionen). Bitte beachten Sie hierzu die Lektionentafel. https://zh.lehrplan.ch/
Kompetenzorientierter Unterricht
Im neuen Lehrplan sind Kompetenzen beschrieben. Diese zeigen auf, was alle Schülerinnen und Schüler wissen und können sollen. Die mit der Kompetenzorientierung verbundenen Veränderungen schliessen an Entwicklungen an, die bereits seit längerem an den Schulen stattfinden und in der Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen vermittelt werden. Kompetenzorientierter Unterricht orientiert sich an den Merkmalen eines guten Unterrichts und baut auf der lokalen Entwicklung der Schulen auf.
Die Logopädie befasst sich mit Auffälligkeiten des mündlichen und schriftlichen Spracherwerbs, der Stimme und des Schluckens. Die Fähigkeit, Sprache zu verstehen und sich ausdrücken zu können, bildet die Grundlage für die Integration in die Schule und ist Voraussetzung für schulisches Lernen. Die Entwicklung der Sprache und der Kommunikationsfähigkeit ist eng verknüpft mit der emotionalen, sozialen, kognitiven und motorischen Entwicklung. Die logopädische Therapie unterstützt sprachbehinderte Kinder und Jugendliche in ihrer mündlichen und schriftlichen Sprachentwicklung. Sie fördert die sprachliche Kommunkationsfähigkeit und stärkt dadurch das Selbstvertrauen und die Persönlichkeitsentwicklung dieser Kinder und Jugendlichen. Die Zuweisung zur Logopädie-Therapie erfolgt über ein Schulisches Standortgespräch.
Die zweijährige Kindergartenstufe ist obligatorisch und ein Teil der Volksschule. Für den Kindergarten gelten deshalb die gleichen Bestimmungen wie für die Volksschule.
Mit dem Eintritt in den Kindergarten beginnt für das Kind ein neuer Lebensabschnitt ausserhalb seines vertrauten Umfeldes. Das Merkblatt gibt Auskunft über wichtige Details des Kindergartenbetriebs.
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Kindergartenmerkblatt.pdf (PDF, 206.62 kB) | Download | 0 | Kindergartenmerkblatt.pdf |
Vom Frauenverein Hittnau in Zusammenarbeit mit der Schulgemeinde wird viermal wöchentlich ein Mittagstisch für alle Schülerinnen und Schüler in der Mehrzweckhalle (Bühne) angeboten.
Jeden Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 11.50 bis 13.30 Uhr, ausgenommen Schulferien oder offizielle und schulische Frei-Tage.
Die Anmeldung erfolgt auf Beginn des neuen Schuljahres über die Schulverwaltung.
Einzelanmeldungen für den Mittagstisch sind bis spätestens 8.00 Uhr des betreffenden Tages per Mail an mittagstisch@frauenverein-hittnau.ch möglich. Die Kosten von Fr. 15.00 (Ermässigung für Mitgliedes des Frauenvereins und/oder Mittagstisch-Helferinnen: Fr. 3.00) sind direkt bar zu bezahlen.
Weitere Informationen im Register "Tagesstrukturen"
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Einzelanmeldung_Tagesstrukturen.pdf (PDF, 178.48 kB) | Download | 0 | Einzelanmeldung_Tagesstrukturen.pdf |
Die Nachmittagsbetreuung deckt am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag den Zeitraum von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr ab und gewährleistet zusammen mit dem Mittagstisch eine Ganztagesbetreuung.
Nachmittagsbetreuung täglich von
- 13.30 - 15.30 Uhr oder 15.30 - 18.00 Uhr, Nachmittagsbetreuung 1 + 2
- 13.30 - 18.00 Uhr, Nachmittagsbetreuung 3 (ganzer Nachmittag).
Am Mittwoch wird aufgrund fehlender Nachfrage kein Mittagstisch und keine Nachmittagsbetreuung angeboten.
Weitere Informationen unter Register "Tagesstrukturen"
Die Beförderung in die nächste Klasse soll nur dann erfolgen, wenn der Schüler den Anforderungen gewachsen ist. Ist die Promotion gefährdet, informiert die Lehrperson frühzeitig die Eltern und stellt bis Ende April einen Antrag auf Wiederholung der Klasse. Über die Promotion entscheiden die betroffenen Lehrpersonen, die Schulleitung und die Eltern gemeinsam. Kann keine Einigung erzielt werden, entscheidet die Schulpflege. Nebst der an den Lernzielen gemessenen Leistung wird auch die individuelle Entwicklungsfähigkeit der Kinder berücksichtigt. Eine Wiederholung der 6. Klasse ist nur möglich, wenn aussergewöhnliche Umstände vorliegen.
Die psychomotorische Therapie ist eine pädagogisch-therapeutische Massnahme, die bewegungsauffällige Kinder und Jugendliche in ihrer motorischen Entwicklung unterstützt und ihre Fähigkeiten in den Bereichen Grobmotorik (Bewegung des ganzen Körpers), Feinmotorik (manuelle Tätigkeiten) und Grafomotorik (Schreibfertigkeit) fördert. Dadurch stärkt sie das Selbstvertrauen der Kinder und Jugendlichen und leistet einen Beitrag an ihr Persönlichkeitsentwicklung.
Die therapeutische Intervention setzt eine psychomotorische Fachabklärung voraus und umfasst auch Massnahmen wie therapiebegleitende Gespräche, Beratung und Zusammenarbeit mit Eltern und beteiligten Fachpersonen.
Die Therapien finden im Psychomotorik-Raum im Untergeschoss des Kindergartens Oberhittnau statt.
Leitendes Ziel des Fachs „Religion, Kulturen, Ethik“ ist die Kompetenz im Umgang mit religiösen Fragen und Traditionen. Die Schülerinnen und Schüler lernen Inhalte, Geschichten und Bräuche des Christentums kennen, welche die Kultur und Gesellschaft im Kanton Zürich geprägt haben und prägen. Zudem erwerben sie elementare Kenntnisse der grossen Religionen, die für das Verständnis der heutigen Welt relevant sind.
Das Fach „Religion und Kultur“ wird in der Primarstufe während 1 Wochenlektion und in der 1. Sekundarschule während 2 Lektionen unterrichtet und ist obligatorisch. Es ist so aufgebaut, dass alle Schülerinnen und Schüler daran teilnehmen, unabhängig von Herkunft und Religionszugehörigkeit. Die verfassungsmässige Glaubens- und Gewissensfreiheit wird gewahrt.
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broschuere_religion-kultur_2018.pdf (PDF, 2.19 MB) | Download | 0 | broschuere_religion-kultur_2018.pdf |
Das Absolvieren von Schnupperlehren soll möglichst in den Ferien geschehen. In bestimmten Situationen oder bei gewissen Lehrbetrieben ist dies nicht möglich, weshalb Schnupperlehren auch während der Schulzeit stattfinden können. Dafür wird eine Bewilligung mittels Dispensationsgesuch benötigt.
Die Schule Hittnau empfiehlt aus pädagogischer Sicht keine Schnupperlehren in der Zeit vor der Schnupperlehrwoche - die in der 2. Sekundarstufe stattfindet - zu absolvieren.
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Dispensationsgesuch_Schnupperlehren.pdf (PDF, 96.74 kB) | Download | 0 | Dispensationsgesuch_Schnupperlehren.pdf |
Mit dem Schulbus werden Kindergartenkinder sowie Schülerinnen und Schüler der Unterstufe der folgenden Aussenwachten von Hittnau in die/von der Schule transportiert:
Hofhalden, Wilen, Dürstelen, Hasel, Schönau, Isikon
Für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe sind die Schulwege im ganzen Gemeindegebiet zumutbar. Sie werden nicht mit dem Schulbus befördert.
Für Schülerinnen und Schüler der Mittelstufe sind die Schulwege im ganzen Gemeindegebiet ausser Hofhalden, zumutbar. Sie werden nicht mit dem Schulbus befördert.
Für Schülerinnen und Schüler der Mittelstufe aus Hofhalden, für die der Schulweg nicht zumutbar ist, übernimmt die Schule Hittnau die Kosten für den öffentlichen Bus sowie die Betreuung (Auffangzeit gemäss Busfahrplan). Für die Verpflegung am Mittagstisch kommen die Eltern auf.
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Schulbusreglement_220308.pdf (PDF, 1.48 MB) | Download | 0 | Schulbusreglement_220308.pdf |
Der Anspruch auf den Schulbesuch gilt am Wohnort. Halten sich Schüler an Wochentagen gewöhnlich ausserhalb ihres Wohnortes auf, ist die Schule an diesem Ort zu besuchen.
Durch eine schulpsychologische Abklärung und Beratung sollen Lösungen und Hinweise gefunden werden, wie eine Schülerin oder ein Schüler in seiner Entwicklung unterstützt werden kann und was Eltern und Lehrpersonen zur Verbesserung der Situation beitragen können. Er steht zur Verfügung
- wenn das Kind mit dem Schulstoff nicht zurecht kommt
- wenn das Kind daheim oder in der Schule durch störendes oder überangepasstes Verhalten auffällt
- wenn bei Fragen zur Schullaufbahn eine Beratung gewünscht wird
- wenn eine Besprechung bei Erziehungs- oder Schulfragen notwendig ist.
Bevor Eltern ihr Kind beim Schulpsychologischen Dienst (SPD) anmelden, empfiehlt es sich, mit der Lehrperson Kontakt aufzunehmen, um gemeinsam das weitere Vorgehen zu besprechen. Die schriftliche Anmeldung für eine Abklärung erfolgt durch die Lehrperson im Einverständnis mit den Eltern. Für ein Orientierungsgespräch oder eine Beratung können sich Eltern auch direkt an den Schulpsychologischen Dienst wenden; die Dienstleistungen sind kostenlos.
Schulsozialarbeit an der Schule Hittnau soll im Sinne der Prävention und Früherkennung von sozialen und persönlichen Problemen bei Kindern und in deren Umfeld wirken. Sie unterstützt die Schule und ihre Akteure in ihrer Problemlösungsfähigkeit und soll Kindern frühzeitig eine Hilfestellung anbieten. Die Schulsozialarbeit ist hauptsächlich tätig in den drei Bereichen Einzelberatungen der Schülerinnen und Schüler, Präventionsarbeit und Klasseninterventionen und erfüllt in enger Zusammenarbeit mit den Eltern, den Lehrpersonen, der Schulleitung und weiteren Diensten fachlich kompetent Beratungs-, Begleitungs- und Betreuungsaufgaben.
zuständige Schulsozialarbeiterin für
Kindergarten/Unterstufe: Eva Tichy-Ruch / eva.tichy@schulehittnau.ch
Mittelstufe/Sekundarstufe: Norbert Köhler / norbert.koehler@schulehittnau.ch
Die Schulpflege, Schulleitung und der Verkehrsinstruktor der Kantonspolizei empfehlen den Eltern, ihre Kinder zu Fuss in die Schule zu schicken.
Häufig werden Kinder in die Schule oder den Kindergarten gefahren. Elterntaxis ersetzen den Fussweg zur Schule. Dabei ist dieser für die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder von grosser Bedeutung. Auf dem Schulweg schliessen Kinder Freundschaften, entdecken die Welt. Sie erwerben wichtige Fähigkeiten, gewinnen an motorischer Beweglichkeit und an Selbständigkeit. Sie lernen Situationen richtig einzuschätzen und bekommen Vertrauen in die eigene Entscheidungs- und Handlungsfähikeit.
Elterntaxis verursachen Mehrverkehr in der Nähe von Kindergärten und Schulen - sie gefährden dadurch andere Kinder. Bitte vermeiden Sie dies zur Sicherheit aller Kinder!
Der Verkehrsinstruktor besucht die Klassen regelmässig und bringt den Kindern das richtige Verhalten im Strassenverkehr bei.
Die Schüler werden in der Kindergartenstufe durch den privaten Hausarzt, in der 5. Klasse und der Sekundarstufe wahlweise durch den Schularzt oder beim privaten Hausarzt untersucht. Dabei wird der allgemeine Gesundheitszustand geprüft, die Hör- und Sehleistung sowie die Vorsorgeimpfungen werden kontrolliert. Die Eltern werden über den Umfang und die Ergebnisse der Untersuchungen informiert.
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elterninfo_zur_gesundheitsfoerderung_in_der_schule.pdf (PDF, 149.6 kB) | Download | 0 | elterninfo_zur_gesundheitsfoerderung_in_der_schule.pdf |
Falls eine Schulung im Rahmen der Hittnauer Regelklassen nicht möglich ist, wird in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Fachpersonen und den Eltern eine geeignete Lösung gesucht (Kleinklasse, Sonderschule).
Die Schulpflege sorgt für eine angepasste Schulung während der Dauer der Schulpflicht.
Integrative Sonderschulung
Die neuen sonderpädagogischen Massnahmen beinhalten u.a. auch die Integration von behinderten/lernbehinderten Kindern. Bei der Integrierten Sonderschulung besuchen die Schüler den Unterricht in einer Regelklasse und werden während einzelnen Lektionen von Fachkräften einer Sonderschule (Integrations-Heilpädagoge) oder dem Schulischen Heilpädagogen mit Beratung und Unterstützung einer entsprechenden Fachstelle begleitet.
Die Schule Hittnau bietet ein Freifach Tastaturschreibkurs in der 6. Klasse an. Für manche Berufslehre und auch für den Projekt- oder Informatikunterricht in der Sekundarstufe ist die Beherrschung des 10-Finger-Systems von Vorteil.
Die Anmeldung für dieses Freifach erfolgt freiwillig. Die Kurskosten für 32 Lektionen à 45 Minuten, inkl. Buch und Online-Zugang für Übungen zuhause betragen Fr. 200.--. Es kann ein Schlusstest mit Diplom absolviert werden (Fr. 20.--).
Kursbeginn jeweils anfangs Jahr (nach den Weihnachtsferien). Die Anmeldung wird den Schülerinnen und Schülern im Oktober von der Lehrperson abgegeben.
Eine Umstufung kann in der ersten Klasse auf Ende November, Mitte April und Anfang Schuljahr, in den übrigen Klassen auf Ende Januar und Anfang Schuljahr erfolgen. Ein Wechsel ist angezeigt, wenn angenommen werden kann, ein Jugendlicher werde in einer anderen Abteilung bzw. in einer anderen Anforderungsstufe besser gefördert. Ein Wechsel wird von der zuständigen Lehrperson, den Eltern und der Schulleitung beschlossen. Kann keine Einigung erzielt werden, entscheidet die Schulpflege.
Kindergarten | |
Auffangzeit täglich | 08.10 - 08.30 Uhr |
Unterichtszeit täglich | 08.30 - 11.50 Uhr |
Nachmittagsunterricht Dienstag/Donnerstag 2. KG | 13.40 - 15.15 Uhr |
Unterrichtszeiten: |
07:30 - 08:15 Uhr |
08:20 - 09.05 Uhr |
09:10 - 09.55 Uhr |
10:15 - 11:00 Uhr |
11:05 - 11:50 Uhr |
Mittagspause |
13:40 - 14:25 Uhr |
14:30 - 15:15 Uhr |
15:30 - 16:15 Uhr |
16:20 - 17:05 Uhr |
Aufgrund des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) sind die Schulkinder obligatorisch durch eine private Krankenkasse versichert. Diese trägt auch in der Grundversicherung anfallende Kosten bei Unfällen. Die Unfallversicherung ist daher Sache der Eltern.
Als Angebot der Schule Hittnau werden zusätzliche Vorbereitungskurse für die Aufnahmeprüfungen der Gymnasien für Schülerinnen und Schüler der 6. Klassen der Primarstufe und der 2. Klassen der Sekundarstufe angeboten. Der freiwillige Kurs findet in der unterrichtsfreien Zeit statt.
Zielsetzung dieses Kurses ist es, auf die spezifischen Prüfungsaufgaben vorzubereiten, Sicherheit im Umgang mit komplexeren Aufgaben zu gewinnen und den Prüfungsablauf kennen zu lernen.
Ziel einer solchen Vorbereitung ist es nicht, Schülerinnen und Schüler auf eine erfolgreiche Prüfung zu trimmen. Sie müssen die Anforderungen für das Gymnasium erfüllen, um die Schulzeit dort erfolgreich zu bestehen.
Kursdauer: jeweils ab den Herbstferien bis zu den Sportferien, je zwei Lektionen/Woche.
Die Kurskosten von Fr. 200.00 werden am ersten Kurstag eingezogen.
Das Anmeldeformular wird von den Klassenlehrpersonen abgegeben.
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Gymivorbereitung_Reglement_160510.pdf (PDF, 54.43 kB) | Download | 0 | Gymivorbereitung_Reglement_160510.pdf |
Während den Sportferien organisiert die Schule je ein Skilager für Primarschüler ab der 4. Klasse sowie ein Skilager für die Sekundarstufenschüler. Diese werden gewöhnlich gleichzeitig in der 1. Sportferienwoche durchgeführt. Informationen und Anmeldetalons werden von den Lehrpersonen abgegeben. Die Eltern beteiligen sich mit Fr. 470.00 pro Kind an den Lagerkosten. Ab dem 3. Kind aus der gleichen Familie wird eine Ermässigung von Fr. 100.00 gewährt.
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Reglement_Skilager_Auszug_fur_HP.pdf (PDF, 119.89 kB) | Download | 0 | Reglement_Skilager_Auszug_fur_HP.pdf |
Ein schülergerechter Entscheid am Ende der Primarschule erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Lehrpersonen und Eltern. Beurteilungsgrundlage für den Übertritt ist die Gesamtbeurteilung eines Kindes: Seine Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit, seine Lernbereitschaft, Belastbarkeit und Sozialkompetenz. Sind sich die Klassenlehrperson und die Eltern nicht einig, findet ein weiteres Gespräch statt, an dem auch die Schulleitung teilnimmt. Kann auch so keine Einigung erzielt werden, überweist die Schulleitung die Akten der Schulpflege. Dieser entscheidet definitiv über die Zuteilung in die Sek A oder Sek B. Sind die Eltern mit dem Zuteilungsentscheid nicht einverstanden, können sie die entsprechenden Rechtsmittel ergreifen.
Alles Wissenswerte im Zusammenhang mit dem Übertritt in die Sekundarstufe wird den Eltern der Sechstklässler an einem Orientierungsabend mitgeteilt
Im jährlichen, obligatorischen Vorsorgeuntersuch, der jeweils nach den Herbstferien stattfindet, werden alle Kinder vom Kindergarten bis zur Abschlussklasse der Volksschule durch einen Privatzahnarzt untersucht. Die Wahl des Zahnarztes ist den Eltern überlassen. Allfällige notwendige Behandlungen werden den Eltern mitgeteilt. Die Kosten des Vorsorgeuntersuches werden von der Schulgemeinde übernommen. Die Eltern erhalten jeweils in den Sommerferien einen Gutschein für das kommende Schuljahr.
Ende Januar und vor den Sommerferien werden Zeugnisse ausgestellt.
Im Kindergarten und der 1. Klasse der Primarstufe werden keine Noten erteilt. Statt einer Benotung erfolgt pro Schuljahr ein Elterngespräch, das im Zeugnis bestätigt wird.
Die Beurteilung erfolgt nicht nur nach messbaren Fähigkeiten. Als Gesamtbeurteilung berücksichtigt sie auch das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler, deren Neigungen, Begabungen und ihren persönlichen Entwicklungsstand.
Kinder mit angepassten Lernzielen erhalten in den betreffenden Fächern einen Bericht anstelle von Noten.