Vermietung der Schul, Sport- und Freizeitanlagen der Schulgemeinde Hittnau
Die Räumlichkeiten und Anlagen, die von der Schule nicht beansprucht werden, können nach erteilter Bewilligung von Vereinen, Organisationen und Privaten für sportliche, kulturelle und gesellschaftliche Anlässe einmalig oder für Dauerbelegungen benützt werden.
Es stehen folgende Räumlichkeiten der Schulanlage für die Benützung zur Verfügung:
- Doppelturn- und Mehrweckhalle (bestehend aus 2 Turnhallen, Mehrzwecksaal, Bühne, Küche und Office)
- Einfachturnhalle
- Singsaal
- Schulküche
- Werkräume
- Aussenanlagen (Spielwiese, Allwetterplatz und Pausenarealflächen)
- Schlosshügel
Während den Schulferien sind die Schul-, Sport- und Freizeitanlagen der Schulgemeinde Hittnau jeweils in der ersten Ferienwoche bis Freitagabend geöffnet; die übrige Zeit bleiben sie geschlossen. Ausgenommen sind die Weihnachtsferien, in denen die Anlagen durchgehend geschlossen bleiben.
Weiter stehen die Schul- Sport- und Freizeitanlagen an folgenden Tagen nicht zur Verfügung:
- Karfreitag bis Ostermontag (keine Abendnutzung am Gründonnerstag)
- 1. Mai
- Auffahrt (Donnerstag bis Samstag)
- Pfingsten
- Bettag
Für weitere Informationen stehen Reglemente in der Rubrik: "Dokumente" zur Verfügung. Belegungsgesuche sind der Schulverwaltung auf dem offiziellen Formular einzureichen (Gesuch Einzelbelegung / Gesuch Dauerbelegung).