Neues Reglement Absenzen und Jokertage ab Schuljahr 2024/25
Der Ausschuss Pädagogik und Schulbetrieb hat beschlossen, das Reglement Absenzen und Jokertage der Schule Hittnau anzupassen. Der § 30 Abs. 2 a. der Volksschulverordnung lässt eine grosszügigere Regelung für den Bezug von Jokertagen zu, von der ab Schuljahr 2024/25 auch die Hittnauer Schülerinnen und Schüler profitieren können. Es gibt nicht mehr Jokertage, sie können jedoch pro Stufe kumuliert werden. Die Eltern haben die Möglichkeit, die Familienferien zu verlängern. Das gibt ihnen bei der Planung von Ferien und Urlauben mehr Freiheit. Als angenehmer Nebeneffekt erhofft sich die Schulleitung, dadurch weniger Feriengesuche bewilligen zu müssen.
Das neue Reglement finden Sie ab August in der Rechtssammlung der Schulgemeinde Hittnau:
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Rolf Hamecher
Zugehörige Objekte
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Reglement Absenzen und Jokertage_2024 (PDF, 2.82 MB) | Download | 0 | Reglement Absenzen und Jokertage_2024 |