Reglement Klassenassistenz Hittnau
- Nummer
- 2.07
- Name
- Reglement Klassenassistenz Hittnau
- Erlassdatum
- 20. September 2021
- Inkrafttreten
- 1. August 2022
- Art
- Beschluss
- Herkunft
- Behördengeschäft
- Informationen
- Die Bildungsdirektion empfiehlt den Schulgemeinden den Einsatz von Schulassistenzen, welche auch noch weiterführende administrative, organisatorische und betreuerische Aufgaben übernehmen. Im Unterschied dazu setzt Hittnau bewusst auf Klassenassistenzen. Diese sollen zur Unterstützung im Unterricht eingesetzt werden, nicht jedoch für gesamtschulische Aufgaben wir etwa Organisatorisches, Hausämter, Mithilfe bei der Betreuung und dergleichen. Der Kanton Zürich legt bezüglich Lohnklasse und Ressourcen Maximalwerte fest. So sollen pro sechs Klassen nicht mehr als eine Vollstelle eingerichtet werden.
Zugehörige Objekte
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Klassenassistenz Reglement_21_22 (PDF, 74.28 kB) | Download | 0 | Klassenassistenz Reglement_21_22 |