Reglement Schulsozialarbeit Hittnau
- Nummer
- 2.09
- Name
- Reglement Schulsozialarbeit Hittnau
- Erlassdatum
- 1. März 2023
- Inkrafttreten
- 1. März 2023
- Art
- Beschluss
- Herkunft
- Behördengeschäft
- Informationen
- Seit Inkrafttreten des neuen Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) per 1. Januar 2012 verfügt die Schulsozialarbeit im Kanton Zürich über eine gesetzliche Grundlage. § 19 bestimmt: „Die Gemeinden sorgen für ein bedarfsgerechtes Angebot an Schulsozialarbeit“. Das Amt für Jugend- und Berufsberatung – im Fall von Hittnau das AJB Bezirke Hinwil, Meilen, Pfäffikon und Uster - bietet den Gemeinden auf der Grundlage von kostenpflichtigen Leistungsvereinbarungen eine modulare Angebotspalette an bedarfsspezifischen Dienstleistungen im Aufbau und im Betrieb von Schulsozialarbeit an. Die Schulgemeinde Hittnau nimmt das Modul A1 (Führung und Erbringung SSA im Auftrag der Gemeinde, kantonale Anstellung der Schulsozialarbeitenden) in Anspruch.
Zugehörige Objekte
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Reglement_SSA_230313 (PDF, 384.49 kB) | Download | 0 | Reglement_SSA_230313 |